Es tut uns sehr leid zu hören, dass es bei der Lieferung Ihres Bettes zu Problemen mit den Maßen und beim Transport bis zu Ihrer Wohnungstür gekommen ist. Wir verstehen gut, wie ärgerlich es ist, wenn ein Möbelstück aufgrund der tatsächlichen Größe nicht wie geplant durch die Tür passt – insbesondere, wenn laut Beschreibung davon auszugehen war.
Grundsätzlich sollten die Maßangaben in der Artikelbeschreibung so klar und eindeutig wie möglich sein. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei zwar immer um Zirka‑Angaben handelt, das betreffende Bett ist jedoch so konstruiert, dass es durch handelsübliche Wohnungs- bzw. Zimmertüren passen sollte.
Auch dass die Spedition das Bett zunächst nur im Hausflur abstellen wollte, obwohl im Kaufvertrag die Lieferung „bis zur Wohnungstür“ vereinbart ist, entspricht nicht unserem Anspruch an einen reibungslosen Ablauf. Umso mehr freut es uns, dass die Fahrer das Bett letztlich kulanterweise doch bis zu Ihrer Wohnungstür gebracht haben. Ihr Hinweis hilft uns, die beteiligte Spedition auf die vertraglich vereinbarten Lieferbedingungen hinzuweisen, damit solche Situationen künftig vermieden werden können.